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   BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11   

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https://dejure.org/2011,10559
BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11 (https://dejure.org/2011,10559)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2011 - IX ZB 49/11 (https://dejure.org/2011,10559)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - IX ZB 49/11 (https://dejure.org/2011,10559)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung eines Beklagten gegen den Kostenansatz wird wegen verbindlicher Kostengrundentscheidung zurückgewiesen; Zurückweisung der Erinnerung eines Beklagten gegen den Kostenansatz wegen verbindlicher Kostengrundentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 139 Abs. 1
    Erinnerung eines Beklagten gegen den Kostenansatz wird wegen verbindlicher Kostengrundentscheidung zurückgewiesen; Zurückweisung der Erinnerung eines Beklagten gegen den Kostenansatz wegen verbindlicher Kostengrundentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11
    Die Kostengrundentscheidung ist im Erinnerungsverfahren über den Kostenansatz ver2 bindlich und nicht nachzuprüfen (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro2008, 43; vom 26. März 2010 - IX ZB 252/09, n. v.).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11
    Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG trotz der Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Senat, weil Entscheidungen des Einzelrichters beim Bundesgerichtshof institutionell nicht vorgesehen sind (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584).
  • BGH, 26.03.2010 - IX ZB 252/09

    Auslegung eines Rechtsmittels als Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11
    Die Kostengrundentscheidung ist im Erinnerungsverfahren über den Kostenansatz ver2 bindlich und nicht nachzuprüfen (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro2008, 43; vom 26. März 2010 - IX ZB 252/09, n. v.).
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