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BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Erinnerung eines Beklagten gegen den Kostenansatz wird wegen verbindlicher Kostengrundentscheidung zurückgewiesen; Zurückweisung der Erinnerung eines Beklagten gegen den Kostenansatz wegen verbindlicher Kostengrundentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 139 Abs. 1
Erinnerung eines Beklagten gegen den Kostenansatz wird wegen verbindlicher Kostengrundentscheidung zurückgewiesen; Zurückweisung der Erinnerung eines Beklagten gegen den Kostenansatz wegen verbindlicher Kostengrundentscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Waren (Müritz), 15.09.2010 - 3 C 331/10
- LG Neubrandenburg, 06.12.2010 - 1 S 142/10
- BGH, 19.04.2011 - IX ZB 49/11
- BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07
Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11
Die Kostengrundentscheidung ist im Erinnerungsverfahren über den Kostenansatz ver2 bindlich und nicht nachzuprüfen (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro2008, 43; vom 26. März 2010 - IX ZB 252/09, n. v.). - BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04
Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11
Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG trotz der Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Senat, weil Entscheidungen des Einzelrichters beim Bundesgerichtshof institutionell nicht vorgesehen sind (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584). - BGH, 26.03.2010 - IX ZB 252/09
Auslegung eines Rechtsmittels als Erinnerung gegen einen Kostenansatz
Auszug aus BGH, 29.06.2011 - IX ZB 49/11
Die Kostengrundentscheidung ist im Erinnerungsverfahren über den Kostenansatz ver2 bindlich und nicht nachzuprüfen (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro2008, 43; vom 26. März 2010 - IX ZB 252/09, n. v.).